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Dokument-ID: 1267545
8.3 Schuldausspruch
Wird die eingetragene Partnerschaft nach § 15 Abs 3 aufgelöst und hat die klagende Partei die Zerrüttung allein oder überwiegend verschuldet, so ist dies auf Antrag der beklagten Partei im Urteil auszusprechen.