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Dokument-ID: 816194
8.2 Unterhaltsabsetzbetrag
Allgemeine Information
Wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind nachweislich gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet und keine Familienbeihilfe bezieht, hat zur steuerlichen Entlastung Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag von monatlich EUR 29,20 für das 1. Kind, EUR 43,80 für das 2. Kind bzw EUR 58,40 für jedes weitere Kind.