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Dokument-ID: 1161986
5.1 Grundrecht Eltern-Kind-Beziehung
Nach § 187 Abs 1 erster Satz ABGB haben das (minderjährige) Kind und jeder Elternteil das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte; dieses Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung wird durch folgende Rechtsgrundlagen geschützt: