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Dokument-ID: 895681
9 Kindschaftsrecht – Erbrecht
Ziele des Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015; BGBl I Nr 87/2015) waren die Anpassung an die moderne Sprache, da die erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB großteils aus dem Jahr 1811 stammen, die Aufhebung einiger veralteter Bestimmungen sowie die Aktualisierung, um die Fortentwicklung der 200-jährigen Rechtsprechung nachzuvollziehen.