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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Rechtsgrundlage und Viersäulenmodell

Basis für das geltende Erwachsenenschutzrecht ist im Wesentlichen das am 01.07.2018 in Kraft getretene 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (BGBl I 59/2017), durch das es zu Novellierungen im ABGB, EheG, EP-G, NÄG, KAKuG, AußStrG, ZPO, JN, RPflG, VSPBG, UbG, HeimAufG, NO, RAO, GGG und GEG gekommen ist.

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