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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Mediation – Regelungsgegenstand des ZivMediatG

Regelungsgegenstand des ZivMediatG

ZivMediatG

Das am 01.05.2004 in Kraft getretene Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (ZivMediatG) regelt

  • die Einrichtung eines Beirats für Mediation,
  • die Voraussetzungen und das Verfahren für die Eintragung von Personen in die Liste der eingetragenen Mediatioren,
  • die Führung dieser Liste,
  • die Rechte und Pflichten der eingetragenen Mediatoren sowie
  • die Hemmung von Fristen durch die Mediation in Zivilrechtssachen.

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