2.10 Ablehnung der Übernahme
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl I Nr 25/25) kam es zu einer massiven Einschränkung der Ablehnungsmöglichkeiten für die rechtsberatenden Berufe und wurde als „Notmaßnahme“ zur Bekämpfung des Mangels an gerichtlichen Erwachsenenvertretern die Rechtslage vor dem 1. Juli 2018 wiederhergestellt, sodass Notar und Rechtsanwälte auch dann grundsätzlich zur Übernahme von gerichtlichen Erwachsenenvertretungen verpflichtet sein sollen, wenn zur Besorgung der Angelegenheiten nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erforderlich sind.