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Dokument-ID: 1139950
1.3 Geltungsbereich des UbG und Begriffsdefinitionen
Geltungsbereich
Das Unterbringungsgesetz gilt nur für in Österreich befindliche Krankenanstalten und Abteilungen für Psychiatrie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Es ist dann anzuwenden, wenn jemand entweder in einem geschlossenen Bereich untergebracht ist oder in einem offenen Bereich Beschränkungen der Bewegungsfreiheit unterworfen ist.