© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1184329

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.7 Gewählte Erwachsenenvertretung

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, kann eine volljährige Person sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, sodass sie aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit nicht mehr alle Angelegenheiten für sich selbst besorgen kann. Es liegt somit bei dieser Person eine geminderte Entscheidungsfähigkeit vor, sodass sie selbst keine Vorsorgevollmacht mehr errichten kann. Sie ist aber noch fähig, die Bedeutung und Folgen einer Bevollmächtigung in Grundzügen zu verstehen, ihren Willen danach zu bestimmen und sich entsprechend zu verhalten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Vertretung und Unterbringung in unserem Shop! Zum Shop