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Christoph Arbeithuber | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5.10 Aufklärung über die Risiken von Nachoperationen (OGH 24.10.2017, 4 Ob 184/17p)

Nach der Rechtsprechung ist zwar über mögliche Risiken aufzuklären; allerdings wird keine Informationspflicht über jene Komplikationen, die ihrerseits wiederum Folgen eines aufklärungsbedürftigen Risikos sind, angenommen; dies ist insbesondere für die Komplikationen einer Folgeoperation anzunehmen, die im Falle der Verwirklichung eines Risikos bei der Erstoperation notwendig wird. Jene Rechtsprechung wurde jüngst in der Entscheidung vom 24. Oktober 2017, 4 Ob 184/17p, wiederholt und ausgeführt: Bei einem dringenden Eingriff, der für den Patienten vitale Bedeutung hat, darf die ärztliche Aufklärungspflicht nicht überspannt werden. Wird ausreichend über ein aufklärungsbedürftiges Risiko – im konkreten Fall jenes der Nachblutungen – aufgeklärt, so ist eine gesonderte/weitere Aufklärungspflicht über die Risiken der Nachoperation zu verneinen.

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