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Neu Dokument-ID: 1140117

Bernhard Rappert - Lorenz Schernthaner | Praxiswissen | Fachbeitrag

14 Entweichung

Gelegentlich kommt es vor, dass untergebrachte Patienten die psychiatrische Abteilung – ohne Rücksprache mit dem Personal und ohne ärztliche Genehmigung – verlassen und nicht mehr freiwillig in die Abteilung zurückkehren. Ab Bekanntwerden einer Entweichung muss die Unterbringung binnen 24 Stunden beendet werden. Eine frühere Beendigung ist selbstverständlich möglich, zB wenn die Station erfährt, dass der Patient woanders ausreichend betreut und behandelt wird. Die Unterbringung ist auch dann aufzuheben, wenn zwar die 24 Stunden noch nicht vergangen sind, aber vor Ablauf der 24 Stunden eine Gerichtsverhandlung (Erstanhörung oder mündliche Verhandlung) stattfinden würde.

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