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Christoph Arbeithuber | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.1 Zur Bedeutung der Gerichtsbarkeit

Nicht nur die staatliche Gesetzgebung, sondern auch die (hoheitliche) Anordnung von aus dem Gesetz abgeleiteten, mit staatlicher Zwangsgewalt durchsetzbaren Rechtsfolgen (der Ausspruch bestimmter Rechtspflichten in einem Bescheid, einem Beschluss oder einem Urteil) geht (nur) vom Staat im Wege der staatlichen Verwaltung oder der staatlichen Gerichtsbarkeit aus.

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