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Dokument-ID: 1121700
6.5.5 Selbständige Tätigkeit
Soll eine Pflegetätigkeit selbstständig ausgeübt werden, sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung zu beachten. Ausländische natürliche Personen mit Standort in Österreich dürfen grundsätzlich nur dann ein Gewerbe wie Inländer ausüben, wenn