© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1121669

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.2 Beginn, Änderung und Ende des Anspruches

Zeitliche Bezugsdauer

Vgl § 9 BPGG:

„Das Pflegegeld gebührt mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. Der Anspruch erlischt mit dem Todestag des Anspruchsberechtigten.“

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Vertretung und Unterbringung in unserem Shop! Zum Shop