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Dokument-ID: 977007
1.2.4 Delegation – Weiterdelegation
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind – jeweils unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen – berechtigt, ihnen aufgrund einer ärztlichen Anordnung übertragene Tätigkeiten an