3.2.2 Sorgfaltspflichten im Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags (OGH 30.06.2010, 3 Ob 77/10k)
Der Patient und spätere Kläger hatte sich wegen Magenbeschwerden/Bauchschmerzen in das von der Beklagten betriebene Landeskrankenhaus begeben. An diesem Tag befand sich dort als einzige Medizinerin eine Stationsärztin im Dienst, die keine Facharztausbildung aufwies. Sie veranlasste Untersuchungen und interpretierte die Ergebnisse im Sinn der Verdachtsdiagnose Gastroenteritis mit allenfalls einem entzündlichen Geschehen im Bauchraum. Auf das Vorliegen einer Perforation schloss sie nicht. Der Kläger hatte jedoch eine lokal begrenzte Perforation einer Ausbuchtung des Dickdarms erlitten. Da sich angrenzendes Gewebe sofort über diese Perforation legte, kam es nicht sofort zu einer ausgiebigen Bauchfellentzündung. Die Infektion weitete sich schleichend aus; in der Folge dürfte eine weitere Perforation stattgefunden haben.