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Dokument-ID: 1184333
10.11 Praxishilfe für medizinische Notfälle
In der Praxis kommt es vor, dass ein fallweise bzw nicht entscheidungsfähiger Notfallpatient ins nahegelegene Krankenhaus eingeliefert wird. Ein Vertreter für medizinische Angelegenheiten ist ihm noch nicht beigegeben worden. Wer hat welche Rechte und Pflichten?