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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.3 Vertragsgestaltung

Entscheidet man sich für 24-Stunden-Betreuung, schließt man üblicherweise zwei Verträge ab. Zunächst einen Vertrag mit der Vermittlungsagentur, den sog Vermittlungsvertrag. Gegenstand dieses Vertrages ist insbesondere die Vermittlung einer Betreuungskraft für die 24-Stunden-Betreuung sowie in der Regel auch sonstige Leistungen, die von der Agentur laufend erbracht werden (zB bei Ausfall einer Betreuungskraft Vermittlung einer Ersatzkraft, Unterstützung bei der organisatorischen Abwicklung und bei bürokratischen Fragen, regelmäßige Kontrollvisiten).

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