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Dokument-ID: 976221
1.6 Haftung und Schadenersatz
Die DSGVO sieht in Art 83 empfindliche Strafen für Datenschutzverletzungen vor. Für dort explizit genannte, weniger schwere Verstöße in Höhe bis zu EUR 10 Mio oder bei Unternehmen bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des letzten Geschäftsjahres, wobei der jeweils höhere Betrag heranzuziehen ist. Für schwerwiegendere Verstöße ist eine Geldbuße bis zu EUR 20 Mio oder 4 % des Jahresumsatzes vorgesehen.