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Sylvia Unger - FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.2 Pflegekarenzgeld; Angehörigenbonus

Pflegekarenzgeld statt Gehalt

Wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirksam Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbart, hat dies für den Arbeitnehmer einen Einkommensverlust zur Folge. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für den Arbeitnehmer in beiden Fällen einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld eingeführt. Bei Pflegeteilzeit gebührt das Pflegekarenzgeld aliquot, dh, das Pflegekarenzgeld ergänzt das verringerte Entgelt.

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