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Dokument-ID: 1101052
4.1 Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Arbeitnehmer können in die Situation kommen, dass nahe Angehörige einer plötzlichen Pflege und/oder Betreuung bedürfen oder die Personen, die die nahen Angehörigen der Arbeitnehmer bisher gepflegt und/oder betreut haben, nicht mehr für die Pflege/Betreuung zur Verfügung stehen.