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Dokument-ID: 1140114
11 Nachträgliche gerichtliche Kontrolle
Der Patient und der Vertreter können auch die nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Zulässigkeit
- der Unterbringung,
- der Beschränkung der Bewegungsfreiheit,
- der Einschränkung der Kontakte zur Außenwelt,
- der Beschränkung eines sonstigen Rechts oder
- der medizinischen Behandlung,