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Neu Dokument-ID: 1140114

Bernhard Rappert - Lorenz Schernthaner | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Nachträgliche gerichtliche Kontrolle

Der Patient und der Vertreter können auch die nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Zulässigkeit

  1. der Unterbringung,
  2. der Beschränkung der Bewegungsfreiheit,
  3. der Einschränkung der Kontakte zur Außenwelt,
  4. der Beschränkung eines sonstigen Rechts oder
  5. der medizinischen Behandlung,

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