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Dokument-ID: 1236871
1.2 Sonstiges
Patienten- und Pflegevertretungen; Patientenentschädigungsfonds
Für die Anliegen von Patienten gibt es in jedem Bundesland eine Patienten- und Pflegevertretung, umgangssprachlich auch „Pflegeanwaltschaft“ genannt. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den landesgesetzlichen Krankenanstaltengesetzen oder in Sondergesetzen (als Ausführungsgesetze zu § 11e KAKuG).