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Dokument-ID: 937297
9.3.2 Der Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz
Laut § 83a GuKG umfasst dieser sämtliche Tätigkeiten der zuvor angeführten Pflegeassistenz sowie die Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe.