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Neu Dokument-ID: 952037

Dorian Schmelz | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Genehmigungspflichtige Maßnahmen (§§ 167 Abs 3, 258 Abs 3 ABGB)

Vermögensangelegenheiten des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs

Vertretungshandlungen und Einwilligungen des Erwachsenenvertreters in Vermögensangelegenheiten der vertretenen Person bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung, sofern die Vermögensangelegenheit nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört. Mit anderen Worten können alle Maßnahmen, die dem ordentlichen Wirtschaftsbetrieb des Vertretenen angehören, vom Erwachsenenvertreter autonom vorgenommen werden, ohne einer Zustimmung durch das Pflegschaftsgericht zu bedürfen.

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