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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3.2 Verpflichtende Angabe zur (Nicht)Erbringung von Zusatzleistungen

Sofern und soweit der Heimträger solche Leistungen erbringt, vermittelt oder verlangt, hat der Heimvertrag gem § 27d Abs 2 KSchG außerdem folgende Angaben zu enthalten:

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