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Florian Höllwarth | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1.5 Rechtsfolgen einer verbindlichen Patientenverfügung

Unterlassung der abgelehnten Behandlung

Liegen alle Voraussetzungen vor, handelt es sich um eine rechtlich verbindliche Patientenverfügung. Das heißt, dass sich der Arzt über die Entscheidung des Patienten, eine Behandlung abzulehnen, nicht hinwegsetzen darf. Der Arzt muss die Patientenverfügung befolgen, auch wenn er persönlich anderer Meinung ist. Das gilt auch dann, wenn eine Behandlung medizinisch indiziert ist und der Patient ohne diese voraussichtlich sterben wird.

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