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Barbara Pogacar - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4.2 Entgeltminderung bei Abwesenheit

Zu einer weiteren Entgeltminderung kommt es dann, wenn der Heimbewohner länger als drei Tage abwesend ist und sich der Heimträger dadurch etwas erspart. Dabei muss aber beachtet werden, dass der Heimträger bestimmte Leistungen weiterhin anbieten muss, auch wenn der betroffene Bewohner nicht anwesend ist. Solche Fixkosten können nicht gesenkt werden und führen daher zu keiner Entgeltminderung bei Abwesenheit. • [Fußnote: EBzRV 202 BlgNR 22. GP, 10.

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