Neu
Dokument-ID: 1141489
12 Besondere Bestimmungen für die Unterbringung Minderjähriger
Allgemeines
Der Gesetzgeber regelt manche Bestimmungen für Minderjährige gesondert in den §§ 40 bis 40g UbG. An dieser Stelle wird nur auf jene Bestimmungen eingegangen, die den Vollzug der Unterbringung Minderjähriger anders regeln, als es bei Erwachsenen vorgesehen ist.