© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1184305

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1 Vorsorgevollmacht

Als Vorsorgevollmacht bezeichnet man gem § 260 ABGB eine Vollmacht, die nach ihrem Inhalt dann wirksam werden soll, wenn eine Person ihre Entscheidungsfähigkeit verliert, die zur Besorgung ihrer Angelegenheiten erforderlich ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Vertretung und Unterbringung in unserem Shop! Zum Shop