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Dokument-ID: 1062557
1 Geschäfts-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Minderjährigen
Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die volle Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit seiner vollendeten Geburt und endet mit seinem Tod.