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Neu Dokument-ID: 1184326

Karin Zahiragic - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.5 Nahe Angehörige

Begriffserklärung „nächster Angehöriger“

Das alte Vertretungsrecht nächster Angehöriger ist mit 20.06.2021 abgelaufen und wird durch die gesetzliche Erwachsenenvertretung ersetzt. Die gesetzliche Erwachsenenvertretung ist nach § 270 ABGB entweder von einem Notar oder einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis einzutragen.

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