3.4.2 Haftung für Fehldiagnose Migräne (OGH 31.01.2017, 1 Ob 244/16p)
Die Mutter der Klägerin verstarb an einer subarachnoidalen Blutung, ausgehend von einem Aneurysma der Arteria cerebri media dextra. Zuvor hatte sie sich wegen stechender Kopfschmerzen und starker Übelkeit am 24.09.2010 in eine Krankenanstalt der Beklagten begeben, wo deren Ärzte die (Fehl-)Diagnose „Migräne“ erstellten und ihr die Wahl ließen, entweder nach Hause zu gehen oder über Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus zu bleiben. Sie entschied sich für Ersteres. Tatsächlich hatte die Mutter der Klägerin am 24.09.2010 eine Erstblutung erlitten, die ohne entsprechende Diagnostik und operative Versorgung zu einer tödlichen Rezidivblutung am 04.10.2010 führte. Dazu nahm der Oberste Gerichtshof folgende Beurteilung vor: