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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.8 Besonderheiten bei Lebensgefährten

Die gesetzliche oder gewählte Vertretungsbefugnis von Lebensgefährten entsteht grundsätzlich durch Eintragung dieser Vertretungsbefugnis in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV).

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