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Dokument-ID: 1081763
6.2 Wirkungsbereich
Die gesetzliche Erwachsenenvertretung verschafft dem nahen Angehörigen weitgehende Befugnisse in gesetzlich genau definierten Bereichen, wie die Vertretung in Gerichtsverfahren, die Verwaltung von Einkünften und Vermögen oder die Entscheidung über medizinische Behandlungen (§ 269 ABGB).