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Dokument-ID: 1141859
1.4 Was ändert sich für die Betroffenen (Pflegekräfte, Ärzte, Anstaltsleitung) durch die UbG-Novelle 2022?
Am 01.07.2023 ist in Österreich die Unterbringungsgesetz-Novelle 2022, BGBl I Nr 147/2022, in Kraft getreten. Es stellt sich daher auch die Frage, was sich für die Betroffenen (Pflegekräfte, Ärzte, Anstaltsleitung usw) im Wesentlichen ändern wird?