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Dokument-ID: 1141451
1 Unterbringungsrecht in der praktischen Anwendung
Das Unterbringungsgesetz (UbG) ist seit 01.01.1991 in Kraft. • [Fußnote: BGBl 155/1990.] Es wurde geschaffen, um Menschen, die sich oder andere aufgrund einer akuten psychischen Krankheit ernstlich und erheblich gefährden, unter strengen persönlichkeitsrechtlichen Kriterien zur Gefahrenabwehr zwangsweise in einer psychiatrischen Abteilung unterzubringen.