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Neu Dokument-ID: 1188255

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.3 Maßnahmen nach § 107 Abs 2 AußStrG

Kindeswohlförderung • [Fußnote: RIS-Justiz RS0129538.

Bei § 107 Abs 2 AußStrG kommt es auf eine akute Gefährdung des Kindeswohls nicht mehr an (Kindeswohlförderung statt bisherige Gefahrenabwendung).

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