3.3.6 Schmerzengeld für seelische Schmerzen (OGH 22.03.2018, 4 Ob 208/17t)
Siehe zum ThemenkreisSchockschäden, Fernwirkungsschäden oder Trauerschmerzen auch die in diesem Handbuch besprochene Entscheidung OGH 22.03.2018, 4 Ob 208/17t. Diese behandelt den Zuspruch von Schmerzengeld für bloße seelische Schmerzen ohne Krankheitswert bei grob fahrlässigem Organisationsverschulden des Krankenhausträgers, wobei (nach einer Kindesverwechslung) dort ebenfalls Dritte in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen wurden (und nicht nur der Mutter, sondern auch dem vermeintlichen Kind und dem Vater Schadenersatzansprüche zugebilligt wurden).