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Dokument-ID: 953137
4 Haftung und Schadenersatz
Ein haftungsrelevantes Verhalten kann darin bestehen, dass der anordnungsbefugte Bedienstete oder Beauftragte der Einrichtung zum Einen eine Freiheitsbeschränkung rechtswidrig anordnet oder zum Anderen eine notwendige Anordnung einer Freiheitsbeschränkung pflichtwidrig unterlässt und in beiden Fällen ein Schaden eintritt.