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Neu Dokument-ID: 1192428

Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1 Höchstgerichtliche Judikatur

7 Ob 34/23k

Der Fall 7 Ob 34/23k handelte von der Überprüfung der Freiheitsbeschränkung an einer neunjährigen Bewohnerin, die in einer institutionalisierten Wohngruppe lebt, durch die Bewohnervertretung. Die Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung kommt dabei dem Kinder- und Jugendhilfeträger zu. Das Mädchen leidet an einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung, bedingt durch jahrelang erlebte Gewalt in ihrer Ursprungsfamilie. Immer wieder kommt es zu Impulsdurchbrüchen, Selbst- und Fremdaggression, großer Wut und Traurigkeit. Als ein Streit mit einem Mitbewohner eskalierte, bedrohte die Neunjährige diesen mit einer Scherbe in der Hand. Es bestand die Gefahr, dass sie sich selbst oder den Mitbewohner verletzte. Die Betreuerin sperrte das Mädchen, das die Glasscherbe noch bei sich hatte, daraufhin gemeinsam mit einer anderen Mitbewohnerin für 15 Minuten in ein Zimmer. Eine lückenlose Beaufsichtigung erfolgte dabei nicht.

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