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Dokument-ID: 1062550
2.3 Kurator im Interesse eines Dritten gem § 277 Abs 3 ABGB
Bestellungsvoraussetzungen
Gem § 277 Abs 3 ABGB ist im berechtigten Interesse einer dritten Person ein Kurator zu bestellen, wenn der Dritte ansonsten an der Durchsetzung seiner Rechte aus seinem Rechtsverhältnis mit einer