1.6.6 Rechtsmittellegitimation bei Entfall des Genehmigungsvorbehaltes?
OGH 05.07.2019, 4Ob115/19v
Kurzzusammenfassung
Hier beschäftigte sich der OGH erstmals prozessual mit der Thematik des entfallenen Genehmigungsvorbehaltes nach Inkrafttreten des 2. ErwSchG. Das Gericht hatte das Fortbestehen der Notwendigkeit des Genehmigungsvorbehaltes zu prüfen und sah nach einer eingehenden Anhörung der betroffenen Person nun davon ab. Dagegen legte der bestellte gerichtlicher Erwachsenvertreter Rechtsmittel ein, da er – ungeachtet der Einschätzung des Gerichtes – wegen des entfallenen Vorbehaltes nun große finanzielle Probleme befürchtete. Da aber nach Ansicht des OGH durch die Anordnung oder Aufhebung eines Genehmigungsvorbehalts erst gar nicht in die subjektiven Rechte des Erwachsenenvertreters eingegriffen wird und primär nur der Schutz der Interessen der betroffenen Person zu wahren sei, mangelte es dem Erwachsenenvertreter schlicht an Rechtsmittellegitimation und sein Rekurs wurde zurückgewiesen.