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Dokument-ID: 1247396
1.1 Judikatur – 2025
Kein Recht auf freie Auswahl des gerichtlichen Erwachsenenvertreters
OGH 11.11.2025, 1 Ob 149/25f
Auch nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz besteht für den Betroffenen kein Recht auf freie Auswahl des gerichtlichen Erwachsenenvertreters. Maßgebend ist allein das Wohl des Betroffenen.