Neu
Dokument-ID: 1130004
3.4 Betreuung im Rahmen einer unselbstständigen Tätigkeit
Eine Anstellung ist direkt bei der pflegebedürftigen Person bzw einem Angehörigen oder bei einem sozialen Dienstleistungsanbieter möglich (als gemeinnützigen Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art). • [Fußnote: § 1 Abs 2 Z 1 lit b HBeG.]