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Neu Dokument-ID: 951245

Susanne Schwarzenbacher - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Gegenüberstellung der Vertretungsmodelle

Voraussetzungen für die Wahl des Vertreters:

  • Vorsorgevollmacht: volle Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf die in der Vollmacht genannten Angelegenheiten
  • Gewählte Erwachsenenvertretung: eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf die übertragenen Angelegenheiten, aber Fähigkeit, Bevollmächtigung in Grundzügen zu verstehen
  • Gesetzliche Erwachsenenvertretung: eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf die dem Vertreter übertragenen Angelegenheiten und fehlende Entscheidungsfähigkeit zur Beauftragung eines gewählten Erwachsenenvertreters oder fehlender Wille dazu
  • Gerichtliche Erwachsenenvertretung: fehlende Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf die von der Erwachsenenvertretung erfassten Angelegenheiten und Fehlen der im einer anderen Vertretungsmöglichkeit (gesetzlicher Vertreter oder gewählter Erwachsenenvertreter)

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