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Dokument-ID: 951245
3 Gegenüberstellung der Vertretungsmodelle
Voraussetzungen für die Wahl des Vertreters:
- Vorsorgevollmacht: volle Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf die in der Vollmacht genannten Angelegenheiten
- Gewählte Erwachsenenvertretung: eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf die übertragenen Angelegenheiten, aber Fähigkeit, Bevollmächtigung in Grundzügen zu verstehen
- Gesetzliche Erwachsenenvertretung: eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf die dem Vertreter übertragenen Angelegenheiten und fehlende Entscheidungsfähigkeit zur Beauftragung eines gewählten Erwachsenenvertreters oder fehlender Wille dazu
- Gerichtliche Erwachsenenvertretung: fehlende Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf die von der Erwachsenenvertretung erfassten Angelegenheiten und Fehlen der im einer anderen Vertretungsmöglichkeit (gesetzlicher Vertreter oder gewählter Erwachsenenvertreter)