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Dokument-ID: 896632
4.1.3 Pflegeteilzeit – Lohnsteuer, Sozialversicherung
Lohnsteuer
Bei der Pflegeteilzeit handelt es sich um die vereinbarte Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers zum Zweck der Pflege oder Betreuung eines nahen Angehörigen gegen Aliquotierung des Entgelts.