2 Unterbringungsrecht
Medikamentöse Freiheitsbeschränkung
OGH 08.07.2020, 7 Ob 59/20g
Für das Vorliegen einer medikamentösen Freiheitsbeschränkung durch eine Einmalmedikation muss die intendierte Bewegungseinschränkung auch in einem feststellbaren Ausmaß eintreten.
Zwangsweise Unterbringung von Freiwilligen?
OGH 24.09.2020, 1 Ob 153/20m
In der gegenständlichen Entscheidung beschäftigte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit einem Sachverhalt, in dem eine suizidgefährdete Person sich freiwillig in eine Einrichtung begab, diese jedoch wieder verließ und anschließend den Freitod wählte. Trotz der offenkundigen Suizidgefahr wäre der Betroffene nicht entsprechend untergebracht worden. Der OGH führte hierzu aus, dass bei einer psychiatrischen Abteilung grundsätzlich das Unterbringungsgesetz (UbG) anwendbar ist und das Unterbringungsverfahren zu den hoheitlichen Aufgabenbereichen zählt. Wenn bei einem – sonst in die psychiatrische Abteilung aufgenommenen, in seiner Bewegungsfreiheit nicht beschränkten – Kranken Grund für die Annahme besteht, dass die Voraussetzungen der Unterbringung vorliegen, ist sodann § 10 UbG nach § 11 Z 1 UbG sinngemäß anzuwenden.