6.5.3 Beschäftigung als Fachkraft
Fachkräfte in Mangelberufen können im Rahmen des so genannten kriteriengeleiteten Zulassungssystems eine „Rot-Weiß-Rot – Karte“ erhalten. Generelle Voraussetzung dafür ist, dass die in § 4 Abs 1 AuslBG festgelegten Erfordernisse für eine Beschäftigungsbewilligung (mit Ausnahme einer Aufenthaltsberechtigung) sinngemäß erfüllt werden. Darüber hinaus müssen aber auch zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür entfällt bei Fachkräften in Mangelberufen die Arbeitsmarktprüfung im Einzelfall.