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Dokument-ID: 1144970
17.3.4 Dauer der Unterbringung
Die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum kann unabhängig von der zugrundeliegenden Anlasstat ohne zeitliche Beschränkung erfolgen. Eine Einweisung erfolgt in der Regel auf unbestimmte Zeit und dauert solange eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vorliegt.